Jeder Auszubildende hat nach Beendigung der Ausbildung ein Recht auf ein Ausbildungszeugnis (§ 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es ist den Auszubildenden unaufgefordert auszustellen. Der Ausbildungsbetrieb hat die Verpflichtung, das Zeugnis sachgemäß und wohlwollend ab zufassen. Zu unterscheiden ist in ein qualifiziertes und einfaches Zeugnis. Das einfache Zeugnis beinhaltet Art und Dauer der Ausbildung. Das qualifizierte Zeugnis […]