Der Berufsausbildungsvertrag endet zu einer bestimmten Frist (§ 21 Abs. 1 BBiG). Dies gilt auch, wenn die Abschlussprüfung danach stattfindet oder der Auszubildende nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wird. Besteht ein Auszubildender die Abschlussprüfung vor dem Ende des Vertrages, so endet der Vertrag mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung verlängert […]