Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bezeichnet als Ausbilder, wer für eine Ausbildung verantwortlich ist und die Ausbildungsinhalte vermittelt. Zudem muss der Ausbilder die Eignungsanforderungen erfüllen.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bezeichnet als Ausbilder, wer für eine Ausbildung verantwortlich ist und die Ausbildungsinhalte vermittelt. Zudem muss der Ausbilder die Eignungsanforderungen erfüllen.